Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ketsch ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei. Für diese wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht:

  • PDF-Dokumente sind noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt worden
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.ketsch.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
  • In den Videos sind keine Audiodeskriptionen eingebunden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.10.2025 erstellt, basierend auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am 14.10.2025.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ketsch.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Ihr Ansprechpartner hierfür ist die Redaktion des Webauftritts www.ketsch.de. Schreiben Sie gerne eine E-Mail an redaktion-homepage@ketsch.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Ketsch wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Ketsch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.